Die U-Untersuchung – von der Geburt bis zur Schulzeit
Die gesamte Kindheit hinweg, schon während dem ersten Lebensmonat, erhalten alle Neugeborenen, Kleinkinder und Kinder eine Reihe von Vorsorgeuntersuchungen, welche die körperliche und geistige Entwicklung des Kindes kontrollieren.
Insgesamt zehn U-Untersuchungen von der Geburt bis zum Schulbeginn, geben den Eltern Sicherheit und vermindern das Risiko von Entwicklungsverzögerungen und schwerwiegenden Gesundheitsstörungen. Vier weitere Vorsorgeuntersuchungen decken die Zeit bis zur Volljährigkeit ab und dienen alle gleichermaßen der Früherkennung.
Zu diesem Zweck untersuchen Kinderärzte das Kind eingehend mit Blick auf dessen körperliche und geistige Reifung. Je nach Alter stehen dabei jeweils unterschiedliche Bereiche im Vordergrund. Die Beweglichkeit und das Geschick des Kindes werden ebenso beobachtet wie soziale Kompetenzen im Auftreten des jungen Patienten.
Kinder reagieren wegen ihres noch unausgereiften Immunsystem sensibler auf Viren oder Bakterien. Aus diesem Grund sollte man sie regelmäßig vom Kinder- und Jugendarzt impfen lassen. Bei jeder U-Untersuchung wird vom Kinder- und Jugendarzt der Impfstatus überprüft, um fehlende Impfungen nachzuholen und um somit Kinder vor schwerwiegenden Infektionskrankheiten zu schützen
Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen (U7a, U10, U11, J1 und J2)
Die ursprünglichen Untersuchungstermine U1 bis U9 sind inzwischen um zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen ergänzt worden.
Hierzu zählen die Früherkennungsmaßnahmen der U7a, U10, U11, J1 und J2. Sie sind das Resultat fortschreitender medizinischer Erkenntnisse und schließen Lücken in der Beurteilung der Entwicklung von Kindern und Heranwachsenden.
Die Kostenübernahme für die ergänzenden Präventionsleistungen fällt von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich aus, dass gilt ebenfalls für den Leistungskatalog der privaten Krankenversicherer.